Wir führen Schulungen von Bedienungs- und Instandhaltungspersonal im Sinne der aktuellen Gewässerschutzverordnung GSchV., Art. 13 Eigenkontrolle durch. Die Betreiber von industriellen Abwasser-Reinigungsanlagen müssen diese im funktionstüchtigen Zustand halten. Hierzu gehört auch der Einsatz von qualifiziertem Personal.

Die von uns angebotenen Schulungen für Prozesswasser-, Kreislauf- und Abwasseranlagen werden vor Ort beim Kunden mit praktischen Übungen durchgeführt, so dass direkt an laufenden Prozessen Aufgaben und mögliche Probleme besprochen werden können. Des Weiteren erfolgt auch eine theoretische Schulung über chemische, rechtliche und verfahrenstechnische Grundlagen.
Die Schulungen sind auf die vorhandene Anlagentechnik und unterschiedlichen Verfahren der jeweiligen Unternehmen abgestimmt und bieten mit den ausgehändigten Lehrunterlagen eine notwendige Grundlage für den reibungslosen Betrieb.
Denken Sie daran: Eine Anlage ist nur halb so viel wert, wenn Sie aufgrund fehlender Einweisung nicht richtig bedient werden kann. Wichtige Praxiserfahrungen können durch Personalwechsel, zum Beispiel bei Pensionierungen oder internem Stellenwechsel verloren gehen.
Neben der verfahrenstechnischen Schulung können auch praktische Übungen für die Instandhaltung durch unsere Servicetechniker angeboten werden.
Individuelle Konzepte erstellen wir gerne mit Ihnen gemeinsam.
Beispiel der Durchführung einer Schulung:
Das Betriebspersonal wird in Bezug auf die Erzeugung von Reinwasser, der Kreislaufführung von Spülwasser und der Abwasserbehandlung verfahrenstechnisch geschult, wobei folgende Punkte näher erläutert werden:
- Chemische Grundlagen
- Rechtliche Grundlagen
- Umkehrosmose- und Ionenaustauschverfahren
- Behandlung von Schadstoffen
- Anlagentechnik
- Anlagenwartung und -inspektion
- Eigenkontrolle
Hier finden unsere Beispiele über Schulungsunterlagen, die jeweils individuell erstellt werden sowie ein Beispiel eines Kursausweises als PDF- Datei.